So melden Sie sich an:

Internet: www.vhs-leverkusen.de

telefonisch: 02 14/4 06-41 88

schriftlich: per Post oder per Fax: 02 14/4 06-44 41 81 unter Verwendung der Anmeldekarte, die Sie am Ende des Programmhefts finden.

persönlich: während der Öffnungszeiten (Dienstag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr) im VHS-Service-Center im Forum, Räume 235 bis 239

Keine Anmeldebestätigung

Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt. Wir benachrichtigen Sie lediglich dann, wenn der von Ihnen gewünschte Kurs bereits ausgebucht ist oder wenn sich Änderungen ergeben. Wenn Sie keine Nachricht von uns erhalten, findet der Kurs wie angegeben statt.

So bezahlen Sie:

Sie erteilen uns eine SEPA-Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt frühestens zwei Wochen nach Kursbeginn.

Bei Ausfall der Veranstaltung erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Bereits geleistete Barzahlungen werden Ihrem Konto gutgeschrieben.
 

Unsere Entgelte:

Entgelte werden auf Grundlage der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Entgeltordnung der Volkshochschule Leverkusen kalkuliert. Die Entgeltordnung kann auf der Website unter www.vhs-leverkusen.de eingesehen werden.
 

Ermäßigungen:

Der Berechtigungsnachweis für eine Entgeltermäßigung muss mit der Anmeldung, spätestens zum Kursbeginn vorliegen, nachträglich kann keine Ermäßigung gewährt werden!

Das Entgelt wird wie folgt ermäßigt:
• 30% für Schüler/-innen, Studierende sowie Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Aupairs sowie freiwillig Dienstleistende in der Bundeswehr oder im Sozialbereich

• 50% für Bezieher/-innen von Leistungen nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII
• Inhaber der "Ehrenamtskarte" erhalten 25% Rabatt auf alle Einzelveranstaltungen.

Bei anteiliger Kostenübernahme durch Dritte entfällt die Ermäßigung!

In sozialen Härtefällen kann das Entgelt für Kurse und Seminare ermäßigt oder erlassen werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Auf Entgelte für Studienfahrten, Exkursionen und Lehrgänge, Film- und Einzelveranstaltungen, Bescheinigungen und Prüfungskosten werden keine Ermäßigungen gewährt.

Für Auftrags- und Vertragsmaßnahmen sowie für Lehrgänge werden die Entgelte gesondert festgesetzt und die Ermäßigungsregelungen gelten nicht.

Für Integrationskurse im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes gelten die Ermäßigungsregelungen nur eingeschränkt.

Erstattungen:

Bereits gezahlte Entgelte werden
erstattet, wenn die Volkshochschule eine Veranstaltung absagen muss.

Rücktritt (neue Fassung gültig ab 11.06.2024 für die Anmeldungen zu den Veranstaltungen ab dem Semester Herbst/Winter 2024/2025)

Im Falle eines Rücktritts gilt:

• Eine Erklärung über einen Rücktritt ist ausschließlich an das VHS-Service-Center zu richten, entweder persönlich während der Öffnungszeiten (Di-Do 11:00 bis 12:30 Uhr) oder per Mail an info@vhs-leverkusen.de. 

• Ein kostenfreier Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

• Bei einem Rücktritt zwischen vier Wochen und fünf Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR erhoben, zuzüglich der Volkshochschule gegebenenfalls entstandener Kosten.

• Bei einem Rücktritt von weniger als fünf Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Entgelt fällig zuzüglich der Volkshochschule gegebenenfalls entstandener Kosten (z.B. Lebensmittelumlage bei Kochkursen). 

•  Ein späterer Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn ist nur auf Antrag und bei Nachweis eines wichtigen Grundes (z.B. Wegzug) möglich. Es wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR erhoben bzw. bei Beträgen darunter mindestens die Höhe des Entgelts, zuzüglich der Volkshochschule gegebenenfalls entstandener Kosten.

• Bei Online-Veranstaltungen, die in Kooperation mit anderen Volkshochschulen angeboten werden, gelten die vorstehenden Regelungen zum Rücktritt nicht. Es existiert bei allen beteiligten Volkshochschulen eine einheitliche Stornierungsfrist von zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei späterem Rücktritt muss das volle Entgelt entrichtet werden.

• Bei Lehrgängen gelten die jeweiligen Lehrgangsvereinbarungen.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften, siehe übernächste Seite) bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Bildungsurlaub:

Für diese Veranstaltungen kann beim Arbeitgeber bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) beantragt werden. Die Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber werden nach Eingang der Anmeldung automatisch zugesandt. Weitere Informationen unter www.bildungsurlaub.de.

Bestätigungen und Bescheinigungen:

Anmeldebestätigungen und Bescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% Anwesenheit) werden auf Nachfrage kostenfrei zugesandt. 
Detaillierte, den Kursinhalt beschreibende Teilnahmebescheinigungen werden auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 5,- EUR zugesandt.

Behindertengerechter Zugang:

Das Forum ist barrierefrei zugänglich. Inwieweit dies auch für Unterrichtsräume außerhalb des Forums gilt, erfragen Sie bitte im VHS-Service-Center (info@vhs-leverkusen.de, Tel.: 0214 4064181, Dienstag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr).